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Lockdown: Unternehmen müssen bei Kurzarbeit

LÜNEBURG/UELZEN. Gerade mit dem Lockdown seit Mittwoch komme es in vielen Betrieben wieder zu Arbeitsausfällen. Die Arbeitsagentur weist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Drei-Monatsfrist hin: Wenn drei Monate oder länger kein Kurzarbeitergeld abgerechnet wurde, erlischt die zuvor gestellte Anzeige.

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