
Lockdown: Unternehmen müssen bei Kurzarbeit
LÜNEBURG/UELZEN. Gerade mit dem Lockdown seit Mittwoch komme es in vielen Betrieben wieder zu Arbeitsausfällen. Die Arbeitsagentur weist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Drei-Monatsfrist hin: Wenn drei Monate oder länger kein Kurzarbeitergeld abgerechnet wurde, erlischt die zuvor gestellte Anzeige.