Vor Abflug bitte melden: Veterinäramt benötigt Unterlagen von Imkern
Umwelt Von Extern | am Do., 29.04.2021 - 17:38
LÜNEBURG. Noch zaghaft aber zielstrebig sind die ersten Honigbienen wieder im Landkreis Lüneburg unterwegs. Aus diesem Grund erinnert das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg an die Meldepflicht für die Imkerei. Wer vorhat, sich Bienenvölker zuzulegen, muss auf notwendige Unterlagen achten. So dürfen Honigbienen nur mit gültigen Gesundheitszeugnissen gekauft werden. Diese Pflicht entfällt, sofern der Vorbesitzer ebenfalls aus dem Landkreis Lüneburg kommt. Außerdem müssen der Beginn der Imkerei und auch die Einrichtung eines neuen Bienenstandes dem Veterinäramt gemeldet werden.
Für das Veterinäramt ist es wichtig, einen genauen Überblick über die Imker im Landkreis Lüneburg zu erhalten. Durch die Registrierung kann es so schnell auf Bienenkrankheiten reagieren. Dazu gehört die Amerikanische Faulbrut (AFB) – eine anzeigenpflichtige und hochinfektiöse Tierseuche, welche die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt, Larven tötet und dadurch die Imkerei deutlich einschränkt. Da die für den Menschen ungefährlichen Sporen des Bakteriums sehr häufig in Importhonig aus Supermärkten nachgewiesen wurden, besteht auch hierüber eine Ansteckungsgefahr für die Tiere. Deshalb die Bitte: Stellen Sie für Bienen im Garten oder auf dem Balkon keinen Honig als zusätzliche Nahrungsquelle auf. Wesentlich sinnvoller ist es hingegen, eine Bienenweide mit unterschiedlichen Blumen anzupflanzen.